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Schulstart ... Was erwartet uns?

Der Schuleintritt ist für Eltern und Kinder ein sehr wichtiger Übergang. Viele Emotionen spielen dabei eine Rolle. Die Eltern wünschen sich einen guten Start für ihre Kinder. Sie wünschen sich vor allem, dass das schulische Lernen für die Kinder ohne Frustrationen und ohne Über- bzw. Unterforderungen gestaltet wird.

Für die Eltern vieler frühgeborener Kinder steht damit auch die Frage im Raum, ob ihr Kind mit dem Erreichen des schulpflichtigen Alters auch wirklich in seiner Entwicklung schon soweit ist, in die Schule einzutreten. Immerhin gelten manche Kinder einzig wegen ihrer verfrühten Geburt als schulpflichtig. Wären sie termingerecht - also nicht zu früh - zur Welt gekommen, begänne ihre Schulpflicht erst im darauf folgenden Schuljahr.


Jedes Bundesland hat zur Einschulung seine ganz eigenen Anforderungen und Regelungen, für Eltern ist es oft ein mühseliger Weg an die richtigen Informationen zu gelangen. Einen ersten Einstieg in die Suche finden Sie in unserer Linksammlung.

Linkliste:

Einschulung - Rückstellung - Schulanfang

Linkangaben vom September 2011. Beachten Sie bitte, dass diese Angaben nicht verbindlich sind und Linkadressen im Internet oft geändert werden. Wenn Sie Änderungen feststellen, benachrichtigen Sie uns bitte!


Sollten Sie in der unten stehenden Liste nicht fündig werden, empfiehlt es sich, die Seite des Kultusministeriums oder des Bildungsservers des entsprechenden Bundeslandes aufzurufen und dort mit den Suchbegriffen "Grundschule", "Einschulung", "Schulpflicht", "Schuleingangsphase", "Flexibler Schuleingang", "Rückstellung", "Flexklassen", "Anfangsunterricht" o. ä. zu recherchieren.

Baden-Württemberg

PfeilKultusportal des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

dort: Eingangsstufe der Grundschule - Info für Eltern
"Schulanfang auf neuen Wegen", Download als pdf-Datei

Bayern

PfeilStaatliche Schulberatung in Bayern

dort: "Typische Beratungsfälle Grundschule - Zurückstellung"

Berlin

PfeilBerliner Gesetze

dort:

Beginn und Dauer der allgemeinen Schulpflicht, Rückstellungsmöglichkeit bei angemessener Förderung

PfeilSchulgesetz §42

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft,
"einige wichtige Reformen der letzten Jahre auf einen Blick ..."

PfeilKeine Rückstellungen mehr

PfeilAnmeldung der Schulanfänger 2012

 

Bildungsserver Berlin-/Brandenburg:

Pfeil flexible Schuleingangsphase (Flex) (BB)

Brandenburg

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) ,
Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)
PfeilBrandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG)

dort:

Beginn der Schulpflicht (§37), Rückstellungsmöglichkeit bei angemessener Förderung

Pfeil§ 51 Aufnahme in die Grundschule

Bildungsserver Berlin-/Brandenburg:

Pfeil flexible Schuleingangsphase (Flex) (BB)

Bremen

PfeilVerwaltung online der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit

dort: Primarstufe / Grundschule, keine Rückstellung!

Hamburg

PfeilHamburger Bildungsserver

dort: Grundschule - Ansätze und Ideenpool: Flexible Schuleingangsphase,
keine Rückstellung!

Hessen

PfeilHessisches Kultusministerium

dort: Flexibilisierung des Schulanfangs

und Schulpflicht/Anmeldung von Schulkindern

Mecklenburg-Vorpommern

PfeilBildungsserver Mecklenburg-Vorpommern

dort: Einschulung

Niedersachsen

PfeilNiedersächsisches Kultusministerium

dort: Die Grundschule in Niedersachsen

und das Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG), Stand: 16.03.2011
(Nds. GVBl. S. 83), §64 als Download (pdf-Datei)

Nordrhein-Westfalen

PfeilBildungsportal des Schulministeriums NRW

dort: Fragen und Antworten zur Einschulung

Rheinland-Pfalz

PfeilBildungsserver Rheinland-Pfalz

dort: Anfangsunterricht

Saarland

PfeilJustizportal des Saarlandes

dort: Gesetz Nr. 826 über die Schulpflicht im Saarland (Schulpflichtgesetz)
vom 11. März 1966, in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 864, ber. 1997 S. 147),
zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Juni 2011 (Amtsbl. I S. 230).

Sachsen

PfeilRecht- und Vorschriftenverwaltung Sachsen

dort: Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG) i. d. F. d. Bek. vom 16.07.2004,
SächsGVBl. Jg. 2004, Bl.-Nr. 15, S. 298, Fsn-Nr.: 710-1, Fassung gültig ab: 05.06.2010, § 27

Sachsen-Anhalt

PfeilSachsen-Anhalt.de

dort: Grundschule, keine Rückstellung!

und Bildungsserver Sachsen-Anhalt
dort: Schuleingangsphase

Schleswig-Holstein

PfeilBildung Schleswig-Holstein der Landesregierung

dort: Einschulung

(Enthält einen ausdrücklichen Hinweis auf die Anerkennung des errechneten Geburtstermins bei Frühgeborenen!)

Thüringen

PfeilThüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

dort: Schulpflicht
Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) vom 6. August 1993 (GVBl. S. 445) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003 (GVBl. S. 238), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2010 (GVBl. S. 530), § 18

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Weitere Informationen zum Schulanfang finden Sie in unserem Buch "Frühgeborene und Schule - Ermutigt oder ausgebremst?", Kapitel 1 "Bereit für die Schule?"

Pfeil alle Informationen zum Buch


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