Ob und in welchem Umfang ein Kind einen besonderen Förderbedarf hat, kann vor oder während der Schulzeit durch eine sogenannte "sonderpädagogische Überprüfung" festgestellt werden. Wie dieses Verfahren abläuft, ist – ebenso wie die organisatorische Ausgestaltung einer Integration - in den einzelnen Bundesländern durch Verordnungen geregelt. Einen gezielten Zugriff auf die Regelungen in Ihrem Bundesland ermöglicht die nachstehende Linkliste.
Nachteilsausgleich und sonderpädagogische Förderung
Linkangaben vom September 2011. Beachten Sie bitte, dass diese Angaben nicht verbindlich sind und Linkadressen im Internet oft geändert werden. Wenn Sie Änderungen feststellen, benachrichtigen Sie uns bitte!
Grundsätzlich gilt:
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Grundgesetz Artikel 3, Abs. 3, Satz 2
„ (1) Die Vorschriften über Hilfen für behinderte Menschen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen (Nachteilsausgleich) werden so gestaltet, dass sie unabhängig von der Ursache der Behinderung der Art oder Schwere der Behinderung Rechnung tragen.“ - § 126 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
Länderspezifische Ausgestaltungen dieser Grundsätze:
dort:
Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen, Verwaltungsvorschrift vom 8. März 1999, Az.: IV/1-6500.333/61,
zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 22.08.2008
Staatliche Schulberatung in Bayern
dort: Übersicht Nachteilsausgleich
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
dort: Förderschulen in Bayern
Bildungsserver Berlin-Brandenburg
dort: Nachteilsausgleich
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) des Landes Brandenburg
Verwaltung online der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit
dort: Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) und Dyskalkulie
und
dort:
Sonderpädagogische Förderung
und
Richtlinie zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen, Download als pdf-Datei
dort:
Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler mit Funktionsbeeinträchtigungen, Behinderungen oder für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen, Erlass vom 18. Mai 2006
und
Bildungsserver Mecklenburg-Vorpommern
dort:
Handreichung mit Empfehlungen zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen,
Download als pdf-dateiund
Handreichung Förderplanung, Download als pdf-Datei
Niedersächsisches Kultusministerium
dort:
Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben und Rechnen
und
Sonderpädagogische Förderung/Inklusion
Das Bildungsportal Schulministerium NRW
dort:
Gemeinsames Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen
Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (Ausbildungsordnung gemäß § 52 SchulG – AO-SF) vom 29. April 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. November 2008,Download als pdf-Datei
und
Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS), RdErl. d. Kultusministeriums v. 19. 7. 1991,
Download als pdf-Datei
Bildungsserver Rheinland-Pfalz
dort:
Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben, Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 28. August 2007,
Download als pdf-Datei
Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. /Landesverband Saarland
dort:
Richtlinien zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und/oder Rechtschreibens vom 15. November 2009
dort: Nachteilsausgleich
und
dort:
Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese-Rechtschreib-Schwäche, Erscheinungsdatum: 27.06.2008und
Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
dort Downloads der pdf-Dateien:
Fachliche Empfehlung zu Fördermaßnahmen für Kinder und Jugendliche mit besonderen Lernschwierigkeiten in den allgemein bildenden Schulen (außer Förderschule) in Thüringen vom 20. August 2008
und
Broschüre: Fachliche Empfehlung zur sonderpädagogischen Förderung in Thüringen
Weitere Informationen zu Nachteilsausgleich und sonderpädagogischer Förderung finden Sie in unserem Buch "Frühgeborene und Schule - Ermutigt oder ausgebremst?", Kapitel 4 "Ganz normal verschieden"