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Schule

Einschulung - Was erwartet uns?

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Der Schuleintritt ist für Eltern und Kinder ein sehr wichtiger Übergang. Viele Emotionen spielen dabei eine Rolle. Die Eltern wünschen sich einen guten Start für ihre Kinder und vor allem, dass das schulische Lernen für die Kinder ohne Frustrationen und ohne Über- bzw. Unterforderungen gestaltet wird.

Für die Eltern vieler frühgeborener Kinder steht damit auch die Frage im Raum, ob ihr Kind mit dem Erreichen des schulpflichtigen Alters auch wirklich in seiner Entwicklung schon soweit ist, in die Schule einzutreten. Immerhin gelten manche Kinder einzig wegen ihrer verfrühten Geburt als schulpflichtig. Wären sie termingerecht - also nicht zu früh - zur Welt gekommen, begänne ihre Schulpflicht erst im darauf folgenden Schuljahr.

Linkliste

 Jedes Bundesland hat zur Einschulung seine ganz eigenen Anforderungen und Regelungen, für Eltern ist es oft ein mühseliger Weg an die richtigen Informationen zu gelangen. Einen ersten Einstieg in die Suche finden Sie in unserer Linksammlung.

Einschulung-Rückstellung-Schulanfang

Linkangaben vom März 2014. Beachten Sie bitte, dass diese Angaben nicht verbindlich sind und Linkadressen im Internet oft geändert werden. Wenn Sie Änderungen feststellen, benachrichtigen Sie uns bitte!
Sollten Sie in der unten stehenden Liste nicht fündig werden, empfiehlt es sich, die Seite des Kultusministeriums oder des Bildungsservers des entsprechenden Bundeslandes aufzurufen und dort mit den Suchbegriffen "Grundschule", "Einschulung", "Schulpflicht", "Schuleingangsphase", "Flexibler Schuleingang", "Rückstellung", "Flexklassen", "Anfangsunterricht" o. ä. zu recherchieren.

Schulgesetze der Länder der Bundesrepublik Deutschland

(Stand Dezember 2020)
Auszug aus der Rechtsvorschriften-Datenbank der Kultusministerkonferenz KMK
>>>Schulgesetze der Länder

Baden-Württemberg

>>>Kultusportal des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Bayern

>>>Staatliche Schulberatung in Bayern

Rückstellungsmöglichkeit bei angemessener Förderung

Berlin

>>>Berliner Gesetze
>>>Bildungsserver Berlin-/Brandenburg: Schulanfangsphase
Rückstellungsmöglichkeit bei angemessener Förderung

Brandenburg

>>>Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) / Brandenb. Vorschriftensystem (BRAVORS)

Bremen

>>>Verwaltung online der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit

Hamburg

>>>Hamburger Bildungsserver und >>>Stadtportal Hamburg

Mecklenburg-Vorpommern

>>>Bildungsserver Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

>>>Niedersächsisches Kultusministerium

Rheinland-Pfalz

>>>Bildungsserver Rheinland-Pfalz

Saarland

>>>Justizportal des Saarlandes

Schleswig-Holstein

>>>Bildung Schleswig-Holstein der Landesregierung

Thüringen

>>>Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport


  • Thüringer Schulordnung für die Grundschule, die Regelschule, die Gemeinschaftsschule, das Gymnasium und die Gesamtschule (ThürSchulO)
    vom 20. Januar 1994
    (GVBl. S. 185) zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. Juli 2011 (GVBl. S. 208)
  • Thüringer Schulgesetz
    hier:
    § 18 Beginn der Vollzeitschulpflicht

    Rückstellung unter bestimmten Bedingungen!

Weitere Informationen zum Schulanfang finden Sie in unserem Buch "Frühgeborene und Schule - Ermutigt oder ausgebremst?", Kapitel 1 "Bereit für die Schule?"
>alle Informationen zum Buch

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