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Schule

Förderschule

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Sonderpädagogische Unterstützung war bisher in Deutschland in verschiedener Form zugänglich, zum einen als Beschulung in einer der zahlreichen Förderschulen verschiedenen Schwerpunkts oder zum anderen als Integrationsmaßnahme in einer Regelschule, indem ein Schulkind in bestimmtem Umfang von einer sonderpädagogischen Fachkraft zusätzlich gefördert wurde.

Das inklusive Schulsystem, das nach Vorgabe der UN-Behindertenrechts-Konvention in Deutschland aufgebaut werden soll, wird die Aufgabe bewältigen müssen, sonder- und heilpädagogisches Fachwissen an allen bisher so genannten "Regelschulen" zu etablieren. In einigen Bundesländern werden jedoch die vorhandenen Förderschulen trotzdem zusätzlich weiter bestehen.

Frühgeborene und Förderbedarf

Insgesamt erhielten 2003 circa 45% der früh- und risikogeborenen Kinder besondere pädagogische Unterstützung im Schulalter, welche von einer Klassenwiederholung, Förderunterricht oder Integration im Regelschulsystem auch bis zur Notwendigkeit eines Förderschulbesuchs reichte.
Mit 22,8% besuchten Frühgeborene häufiger als ihre reifgeborenen Gleichaltrigen (7,1%) Förderschulen.
>Frühgeborene als Schüler - Eine Schullaufbahn unter besonderen Bedingungen?, Dr. Gawehn

Ausführliche Informationen und Erfahrungsberichte finden Sie auch in unserem Buch "Frühgeborene und Schule - Ermutigt oder ausgebremst", Kapitel 1: "Bereit für die Schule" und Kapitel 4: "Ganz normal verschieden":

  • Möglichkeiten der Beschulung für frühgeborene Kinder -
    Ein sonderpädagogischer Fachbeitrag

  • Inklusion und Integration in der Schule

  • Schulassistenz und Integrationshelfer

  • Bereit für die Schule?

  • Schulstart für Frühgeborene Was ist zu bedenken?

>Weitere Informationen und Download

Sonderpädagogischer Förderbedarf in Deutschland

Wie viele bzw. wie wenige der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Schuljahr 2009/10 inklusiv/integrativ den Unterricht an einer Regelschule besuchten, zeigt die nebenstehende Abbildung, welche die Aktion Mensch im August 2011 veröffentlichte. Nach Bundesländern aufgeschlüsselt gibt sie dabei jeweils die absolute Zahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie denjenigen prozentualen Anteil der sonderpädagogischen Förderung an, der inklusiv/integrativ in der Regelschule geleistet wird.
Man unterscheidet grob folgende Schultypen, die auf den jeweiligen Förderbedarf des entsprechenden Kindes gezielt eingehen können:

  • Förderschulen für Blinde, für Sehbehinderte oder für Taubblinde,

  • Förderschulen für Gehörlose oder für Schwerhörige,

  • Förderschulen für Körperbehinderte (KB),

  • Förderschulen für Sprachentwicklung ("Sprachheilschulen"),

  • Förderschulen mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (früher Schule für Erziehungshilfen o.ä.),

  • Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung (GE),

  • Förderschulen für Lernbehinderte (LB).

Im Schuljahr 2009/10 wurden in den Förderschulen deutschlandweit etwa 400.000 SchülerInnen in 40.000 Klassen von 65.000 Lehrkräften unterrichtet. Fast die Hälfte dieser Schulkinder besuchten Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, ca. 75.000 Kinder wurden im Schwerpunkt geistige Entwicklung gefördert, jeweils ca. 37.000 in den Schwerpunkten Sprachentwicklung sowie emotionale und soziale Entwicklung. (Quelle: >>>Webseite der Kultusministerkonferenz , dort Download der pdf-Datei)

Eine sonderpädagogische Förderung in einer allgemeinbildenden Schule (Integration) erhielten im gleichen Schuljahr ca. 98.000 SchülerInnen. Davon wurden ca. 43.000 im Schwerpunkt Lernen unterstützt, 23.000 im Schwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung sowie ca. 15.000 im Schwerpunkt Sprache. Der Großteil der Integrationsmaßnahmen erfolgte im Bereich der Grundschule (ca. 55.000) oder der Hauptschule (ca. 16.000). Dem stehen z.B. ca. 1.800 IntegrationsschülerInnen im Bereich der Realschule und ca. 2.000 im gymnasialen Bereich gegenüber. (Quelle: >>>Webseite der Kultusministerkonferenz , dort Download der pdf-Datei)


Integration und Teilleistungsproblematik

Integrationsmaßnahmen, die z.B. aufgrund von Teilleistungsproblematiken begonnen wurden, laufen oft auch in späteren Schuljahren aus, d.h. die SchülerInnen benötigen keine zusätzliche Förderung mehr.

Ob und in welchem Umfang ein Kind einen besonderen Förderbedarf hat, kann vor oder während der Schulzeit durch eine sogenannte "sonderpädagogische Überprüfung" festgestellt werden. Wie dieses Verfahren abläuft, ist – ebenso wie die organisatorische Ausgestaltung einer Integration - in den einzelnen Bundesländern durch Verordnungen geregelt. Einen gezielten Zugriff auf die Regelungen in Ihrem Bundesland ermöglicht die
Linkliste >Nachteilsausgleich und sonderpädagogische Förderung.

Wenn das Kind etwa nur in bestimmten Bereichen Schwächen aufweist oder aber wenn es nur geringe Defizite, dafür aber in vielen Bereichen, gegenüber Gleichaltrigen hat, muss man herausfinden, ob es sich um vorübergehende Störungen handelt, das Kind also einfach nur reifen muss, oder ob es sich um permanente Probleme handelt, die jederzeit einer besonderen Unterstützung bedürfen. Diese Frage wäre u.a. wesentlich für den Einschulungszeitpunkt, kann aber oft nur im Nachhinein beantwortet werden. Was soll man also tun?

Viele Eltern wählen in einem solchen Fall eine Rückstellung oder aber eine Beschulung durch eine Form der Förderschule, deren Lehrplan es erlaubt, die Kinder nach 2 bis 3 Jahren in die allgemeinbildende Schule überzuleiten.


Schulwahl bei dauerhaften Handicaps

Weist das Kind ein klar definiertes Handicap auf, können die Eltern, sofern die Tragweite der Einschränkung weitgehend bekannt ist, die Förderbedürfnisse in der Regel besser artikulieren. Auch sie müssen aber die regionale Situation der Förderangebote sichten. Oft ist die "erste Wahl" einer Schule aus verschiedenen Gründen nicht zu verwirklichen.
Nicht selten stellt sich das Ausmaß einer Einschränkung auch erst durch die Konfrontation mit den Anforderungen des schulischen Lernens heraus. Solche Situationen sind meist besonders schwierig und bedürfen einer sorgfältigen pädagogischen sowie medizinischen Diagnose und Beratung, um eine passgenaue Unterstützung für das Kind zu finden.

Bei allen dauerhaften Handicaps stehen die Eltern, später auch die Kinder, vor der Aufgabe, das Anderssein - auch trotz bzw. in aller Integration/Inklusion - zu akzeptieren. Dies kann ein langer schmerzhafter Prozess sein.
Ein wichtiges Kriterium, ob eine Integration in einer allgemeinbildenden Schule oder der Besuch einer Förderschule die beste Wahl für ein Kind ist, liegt sicherlich in der psychischen Grundstimmung des Kindes. Fühlt es sich durch das Zusammensein mit Kindern, die schneller und leichter lernen, eher herausgefordert und wird es dadurch motiviert, seine eigene Leistungsfähigkeit zu steigern, ist vermutlich eine Integration/Inklusion zu seinem Vorteil. Wäre es in einer solchen Konstellation jedoch eher frustriert und traurig oder würde es beständige Überforderungszeichen wie Kopf- oder Bauchweh zeigen, wäre es wahrscheinlich in einem "geschützten Bereich" besser aufgehoben. Neben der Leistungsebene sollte man dabei immer auch die Verhaltensebene der MitschülerInnen betrachten.

Quelle Bild 2:
>>>www.aktion-mensch.de, 2012/2013
>>>Text "Zahlen & Fakten - Inklusion in der Schule und >>>Bild

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